Wenn eine häusliche Intensivpflege notwendig wird, treten eine Reihe von
Fragen auf. Wir haben hier für Sie die häufigsten Fragen beantwortet.
Natürlich ist es nicht möglich, auf alle Fragen im Internet einzugehen.
Daher setzen
Sie sich zur Klärung weiterer Fragen gerne mit uns persönlich in
Verbindung.
Welche zusätzliche Hilfe bietet das IMP-Team an?
Wir verfügen über qualifizierte PflegeberaterInnen, die Ihnen bei allen
Fragen zur Organisation, Durchführung und Bewältigung einer häuslichen
Pflegesituation behilflich sind. Die Kosten dieser
Pflegeberatereinsätze übernimmt die Pflegekasse. Außerdem unterstützen
wir Sie gerne bei der Vermittlung von allgemeinen Hilfen, z.B.
hauswirtschaftlichen Verrichtungen.
Welche Arten der künstlichen Beatmung unterscheidet man?
Künstliche Beatmung bedeutet Unterstützung oder Ersetzen der eigenen
Atmung durch ein Beatmungsgerät. Dabei wird unterschieden zwischen
Dauerbeatmung (24 Stunden) und intermittierender, also in Abständen
erfolgenden Beatmung. Hinzu kommt die Unterscheidung zwischen invasiver
Beatmung, wenn vorher ein Luftröhrenschnitt, eine so genannte
Tracheotomie, erfolgt ist, und nicht invasiver Beatmung, also über eine
Beatmungsmaske (für Mund, Nase oder „Full Face“, also Mund und Nase).
Warum ist eine 24-Stunden-Rufbereitschaft wichtig?
Feuerwehr und Notärzte sind nur bei lebensbedrohlicher Hilfe notwendig.
Dazu gehören aber nicht kleinere Notfälle wie eine defekte
Trachealkanüle oder ein undichter Beatmungsschlauch. Für diese Fälle
bieten wir Ihnen eine 24-Stunden Rufbereitschaft, damit Sie in solchen
Situationen eine Ihnen bekannte Pflegekraft zu Hilfe rufen können.
Was bedeutet Verhinderungspflege?
Eine Verhinderungspflege kann genutzt werden, wenn die Pflegepersonen,
also pflegende Angehörige, verhindert sind. Gründe dafür können Urlaub,
eigene Krankheit oder andere Umstände sein. In diesem Fall übernimmt
die Pflegekasse die Kosten für die Ersatzpflege gemäß SGB XI, §39.
Allerdings besteht dieser Anspruch erst dann, wenn die Pflegeperson den
Pflegebedürftigen zuvor bereits 12 Monate in der häuslichen Umgebung
(zusammen mit einem Pflegedienst oder alleine) gepflegt hat. Die
Verhinderungspflege kann pro Jahr für bis zu vier Wochen in Anspruch
genommen werden. Diese zusätzlichen Aufwendungen dürfen bis zu 1.432
Euro betragen, unabhängig von der Pflegestufe, wenn die
Verhinderungspflege von einer Sozialstation, einem Pflegedienst oder
einer privaten Person erwerbsmäßig erbracht wird.