Wenn eine häusliche Intensivpflege notwendig wird, treten eine Reihe von Fragen auf. Wir haben hier für Sie die häufigsten Fragen beantwortet. Natürlich ist es nicht möglich, auf alle Fragen im Internet einzugehen. Daher setzen Sie sich zur Klärung weiterer Fragen gerne mit uns persönlich in Verbindung.

Welche zusätzliche Hilfe bietet das IMP-Team an?
Wir verfügen über qualifizierte PflegeberaterInnen, die Ihnen bei allen Fragen zur Organisation, Durchführung und Bewältigung einer häuslichen Pflegesituation behilflich sind. Die Kosten dieser Pflegeberatereinsätze übernimmt die Pflegekasse. Außerdem unterstützen wir Sie gerne bei der Vermittlung von allgemeinen Hilfen, z.B. hauswirtschaftlichen Verrichtungen.

Welche Arten der künstlichen Beatmung unterscheidet man?
Künstliche Beatmung bedeutet Unterstützung oder Ersetzen der eigenen Atmung durch ein Beatmungsgerät. Dabei wird unterschieden zwischen Dauerbeatmung (24 Stunden) und intermittierender, also in Abständen erfolgenden Beatmung. Hinzu kommt die Unterscheidung zwischen invasiver Beatmung, wenn vorher ein Luftröhrenschnitt, eine so genannte Tracheotomie, erfolgt ist, und nicht invasiver Beatmung, also über eine Beatmungsmaske (für Mund, Nase oder „Full Face“, also Mund und Nase).

Warum ist eine 24-Stunden-Rufbereitschaft wichtig?
Feuerwehr und Notärzte sind nur bei lebensbedrohlicher Hilfe notwendig. Dazu gehören aber nicht kleinere Notfälle wie eine defekte Trachealkanüle oder ein undichter Beatmungsschlauch. Für diese Fälle bieten wir Ihnen eine 24-Stunden Rufbereitschaft, damit Sie in solchen Situationen eine Ihnen bekannte Pflegekraft zu Hilfe rufen können.

Was bedeutet Verhinderungspflege?
Eine Verhinderungspflege kann genutzt werden, wenn die Pflegepersonen, also pflegende Angehörige, verhindert sind. Gründe dafür können Urlaub, eigene Krankheit oder andere Umstände sein. In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Ersatzpflege gemäß SGB XI, §39. Allerdings besteht dieser Anspruch erst dann, wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen zuvor bereits 12 Monate in der häuslichen Umgebung (zusammen mit einem Pflegedienst oder alleine) gepflegt hat. Die Verhinderungspflege kann pro Jahr für bis zu vier Wochen in Anspruch genommen werden. Diese zusätzlichen Aufwendungen dürfen bis zu 1.432 Euro betragen, unabhängig von der Pflegestufe, wenn die Verhinderungspflege von einer Sozialstation, einem Pflegedienst oder einer privaten Person erwerbsmäßig erbracht wird.