Der Pflege- und Versorgungsumfang richtet sich nach
• der ärztlichen oder klinischen Verordnung
• den jeweiligen Bedürfnissen des Erkrankten
• den Möglichkeiten der Betreuung und Pflege durch Angehörige
• nach den gesetzlichen Richtlinien der häuslichen Krankenpflege (SGB V)
Dabei ist es unser Ziel, die Pflege so umfassend und auf den Erkrankten individuell zugeschnitten zu gestalten, dass zukünftige langfristige Klinikaufenthalte vermieden werden können. So reicht der zeitliche Umfang der Pflege oder Betreuung von punktuellen Einsätzen, also ein bis zwei Mal täglich ca. 45 Minuten, bis hin zur 24-stündigen Mehrstundenversorgung.
Sind Erkrankte oder Angehörige in der Lage, sich selbst an der pflegerischen Versorgung zu beteiligen, werden sie entweder schon in der Klinik oder durch uns angeleitet, mit Geräten und Pflegeleistungen umzugehen. So erhalten Erkrankte ein weiteres Stück Unabhängigkeit.